Alfons Preisinger

TRINKWASSERPROBENENTNAHMEN

(gemäß § 14 Abs. 3  TrinkwV 2011)

Brandschaden

Wir verfügen über den erforderlichen Sachkundenachweis gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2011) für die Probenentnahmen von Trinkwasser in Ihren Objekten.

Seit 01. November 2011 ist für Unternehmer und sonstige Inhaber einer Hausinstallation (Vermieter) eine jährliche Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen vorgeschrieben. Bitte verwenden Sie für Ihre Anfragen dieses Kontaktformular. Weitere Informationen finden Sie hier oder unter Downloads.

Downloads

Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
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Die neue Trinkwasserverordnung 2011
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Links

Wasser, Trinkwasser und Gewässerschutz · Gesetzliche Grundlagen
www.umweltbundesamt.de

 

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