TRINKWASSERPROBENENTNAHMEN(gemäß § 14 Abs. 3 TrinkwV 2011) |
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Wir verfügen über den erforderlichen Sachkundenachweis gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2011) für die Probenentnahmen von Trinkwasser in Ihren Objekten. Seit 01. November 2011 ist für Unternehmer und sonstige Inhaber einer Hausinstallation (Vermieter) eine jährliche Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen vorgeschrieben. Bitte verwenden Sie für Ihre Anfragen dieses Kontaktformular. Weitere Informationen finden Sie hier oder unter Downloads. |
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Downloads |
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Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung PDF in neuem Fenster öffnen |
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Die neue Trinkwasserverordnung 2011 PDF in neuem Fenster öffnen |
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Wasser, Trinkwasser und Gewässerschutz · Gesetzliche Grundlagen www.umweltbundesamt.de |